Montag, 9. März 2015

Antrag an die Stadtverwaltung

Die Bürgerinitiative „Pro Gamundia/Lex Gamundia“ stellt den Antrag, die in beiliegendem Stadtplan ausgewiesenen Gebiete (und Einzelquartiere) außerhalb der Kernstadt in die Bestandserhaltungsverordnung, die für die Kernstadt bereits vorliegt, aufzunehmen.

Gleichzeitig bittet sie um die Einrichtung eines Beirats für Bewahrung und Gestaltung (BBG), der sich aus maximal 10 Personen zusammensetzt und ehrenamtlich arbeitet. Die Mitglieder sind engagierte Laien und Fachleute z.B. Architekten – Kammergruppe aus der Stadt oder Personen mit enger Verbindung zur Stadt. Der Modus der Auswahl muss noch erarbeitet werden.

Dieser Beirat soll bei allen beabsichtigten Veränderungen im ausgewiesenen Bereich (Erhaltungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Abrissmaßnahmen sowie bei Neubauten) um eine Stellungnahme gebeten werden. Die Einbeziehung des BBG muss so frühzeitig geschehen, dass seine Vorschläge Berücksichtigung finden können.

Die Erstellung eines Katasters wird durch weitere Zuarbeit durch die BI unterstützt.


Entwurf: Stand 14. Januar 2015


Was für die Einrichtung eines Beirats für Gestaltung und Erhaltung spricht


  1. Mehr Beteiligung der Bevölkerung an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Stadtbildes unter Einbeziehung der Presse
  2. Entspanntere Kommunikation in Konfliktfällen
  3. Diskussionen und Kommunikation im Vorfeld von Entscheidungen und nicht hinterher (meistens zu spät)
  4. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ästhetische Qualität von Architektur
  5. Mehr Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatstadt
  6. Erhöhung des Qualitätsbewusstseins bei Renovierungen und An-und Umbauten (Fenster, Türen, Putz u.a.)
  7. Ansprechpartner für Bauherren und Investoren und Verwaltung
  8. Verbesserte Außenwirkung der Stadt
  9. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Stadt
  10. Verbesserung der touristischen Attraktivität der Stadt
  11. Bessere Akzeptanz von Entscheidungen der Verwaltung bei der Bürgerschaft
  12. Effizienterer Ablauf von Verwaltungsvorgängen

Stand: 28.1.2015 B/K

Der Kataster entsteht!


Seit einigen Monaten sind Mitglieder der Bürgerinitative "Lex Gamundia" unterwegs und erfassen erhaltenswerte Gebäude außerhalb der Kernstadt. Die Daten werden der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Ein Beispiel:






Fachdaten – erhaltenswertes Gebäude


Objektname: ---

Str. & H Nr.: Beispielstraße .130

Baujahr: um 1900

Beschreibung: Zweigeschossiges Wohnhaus („Normaltyp“) mit Zwerchhaus und zwei Mansarden links & rechts, Mansarden mit Spitzhaube und Kugelspitze, Sockel verputzt (im Giebelbereich horizontale Gliederung), EG Klinker, EG Fensterumrahmung mit betontem Sturz, Sims und jeweils 4 Ecksteine aus Sandstein vorkragend, umlaufendes Schmuckelement, Obergeschoss verputzt. Giebel im Obergeschoss mit Schindelverkleidung (hell übermalt), Übergang


Erfasst am, Name

Drei Beispiele, warum eine Verordnung zur Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes notwendig ist (Lex Gamundia)

  1. In Gmünd, an der Waldstetter Brücke werden die ehemaligen Gebäude, die das DRK seit den 50er Jahren genutzt hat, renoviert. Die Garagen und Verbindungsbauten verschwinden und die Häuser erscheinen wieder in der ursprünglichen Gestalt. Ausgestattet mit neuen Funktionen werden die Gebäude aus den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ihre stadtbildprägende  Erscheinung behalten. Dies ist möglich geworden, weil sowohl Stadtverwaltung und Investor (vgw) willens waren, an dieser Stelle kein Haus abzureißen.
    Gegenwärtig haben wir die Situation, dass dem Erhalt von historischen Bauten und ihrer angemessenen Erscheinung im Stadtbild von Schwäbisch Gmünd große Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Da sind sich Stadtrat, Verwaltung und eine breite Öffentlichkeit einig, besonders nach dem Abriss der Kötschke-Villa in der Charlottenstraße. Die Vorschläge der BI pro Gamundia werden von allen Seiten unterstützt. Selbst zu der Planungspräsentation der Bebauung im Bereich Josef-, Rechberg- und Heugenstraße im Rathaus wurde die BI eingeladen, eine bemerkenswerte Vorgehensweise.
     
  2. Das alte Gasthaus „Harmonie“ am Lorcher Bahnhof, stadtbildprägend für Lorcher Bürger und für Bahnreisende, wird einer neuen Nutzung zugeführt. Die Rems-Zeitung berichtete am 28. Mai in Nr. 122 darüber. Obwohl das Gebäude schon längere Zeit leer stand, war die Gefahr eines Abrisses relativ gering, weil es als Kulturgut vom Denkmalamt geschützt ist. Gut, wenn der Denkmalschutz die Verantwortung für den Erhalt eines Gebäudes übernimmt, dann haben sich Eigner und evtl. Investoren an die Auflagen zu halten, oft auch mit Murren. Doch nicht jedes Haus, jedes Ensemble, das ein Ortsbild charakteristisch prägt, kann vom Landesdenkmalamt betreut werden. Die obere Denkmalbehörde ist für die herausragenden Kulturdenkmäler zuständig. Um den Rest müssen sich die untere Denkmalbehörde und die Bürgerschaft kümmern.
     
  3. Die Rems-Zeitung berichtete in Nr. 112 vom 16. Mai 2014 über den beschlossenen Abriss im sogenannten Areal Angstenberger in Abtsgmünd. Seit 2002 befindet sich das Areal im Besitz der Gemeinde und sollte eigentlich erhalten bleiben, zumindest in Teilen. Doch niemand fand sich, der diese Investition tragen wollte. Die Gebäude verfielen und das Landesdenkmalamt stufte das Areal 2013 als nicht denkmalwürdig ein. Jetzt wird abgeräumt und neu gebaut, was auch immer.

Fazit:
Das erste Beispiel zeigt, dass eine vertrauensvolle Kooperation aller Beteiligten an Baumaßnahmen viel Gutes bewirken kann, aber mit unerwarteten Einwänden und Risiken rechnen muss. Das zweite Beispiel sichert in Einzelfällen den Erhalt wertvoller Bausubstanz. Das dritte Beispiel macht aber deutlich, dass der gute Wille einer Verwaltung und evtl. sogar eine Mehrheit des Gemeinderats eine negative Entwicklung nicht verhindern können, wenn diesen nicht stabile gesetzliche Vorgaben entgegenstehen. Solche Vorgaben sind bindend und lassen auch den langsamen und ausschleichenden Weg aus der Verantwortung nicht mehr zu. Eine solche Verordnung (Erhaltungs- und Gestaltungsverordnung – Lex Gamundia), die das bestehende Stadtbild an prägenden Stellen erhalten und gestalten soll, ist unabhängig von wechselnden Mehrheiten und Personen. Sie gibt das Stadtbild in die Verantwortung der Allgemeinheit, sodass niemand darüber leichtfertig verfügen kann. Nur so sind nachhaltige und stabile Entwicklungen möglich. Sie verhindern ein kurzfristiges Hin und Her bei wechselnden Interessen und unverantwortliche Fehlentscheidungen.